BAFA Beratungsförderung und Beratungszuschuss nach dem 01. Januar 2021
Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Beratungsförderung des unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre, bis zum 31.12.2022, verlängert.
Mit der Richtlinienverlängerung wird für Selbstständige und Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse Sie für Beratungen bis zum 31. Dezember 2020 beantragt oder erhalten haben. Sie müssen allerdings die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.